2011-06-02

Sondersession Europapolitik - wichtige Entscheide für die Landwirtschaft

In der während der Sommersession des Parlamentes durchgeführten Sondersession zur Europapolitik stehen auch landwirtschaftliche Vorstösse zur Diskussion. Drei davon verlangen den Abbruch (Motion Joder, SVP) oder den Unterbruch (Motion Darbellay, CVP) der Verhandlungen über das Agrarabkommen mit der EU (Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich, FHAL) und zusätzlich den Ausschluss der Landwirtschaft von den WTO Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde (parlamentarische Initiative Joder SVP). Sollten diese Anliegen in beiden Räten Mehrheiten finden, ist die seit anfangs der 90iger Jahre eingeleitete Reform der Agrarpolitik in Frage gestellt und die Rückkehr zu einer nach plan- und staatswirtschaftlichen Prinzipien funktionierenden Landwirtschaft eingeleitet.

Worum geht es

Grundlage der heutigen Agrarpolitik ist der Mitte 90iger Jahre von Volk und Ständen mit überwältigendem Mehr angenommene Verfassungsartikel über die Landwirtschaft. Dieser „Gesellschaftsvertrag“ hält fest, dass die nach dem zweiten Weltkrieg für die Landwirtschaft weitergeführte Politik der Plan- und Staatswirtschaft mit staatlich gestützten Preisen sowie Ab- und Übernahmegarantien abgelöst werden soll durch die „Neue“ Agrarpolitik. Einkommens- und Preispolitik sollen getrennt werden. Preise sollen sich (wie für alle anderen Güter selbstverständlich) am Markt bilden, dafür soll die Landwirtschaft für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die sie erbringt, mit Direktzahlungen entschädigt werden. Diese Politik hat sich, bei unvoreingenommener Betrachtungsweise, bis heute bewährt. Sie ist auf die Öffnung zum europäischen Markt ausgerichtet und bietet der Landwirtschaft und dem gesamten Ernährungssektor Perspektiven. Sie rechtfertigt auch die Höhe der heutigen Direktzahlungen. Bei einer Abkehr von der laufenden Reform und damit der Auflösung des bestehenden „Gesellschaftsvertrages“ müsste der heutige Umfang der Direktzahlungen in Frage gestellt werden.

Veränderung des politischen Umfeldes

Die weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrisen sowie die negativen Auswirkungen der Globalisierung haben viele berechtigterweise verunsichert. Natürliche und durch menschliches Handeln verursachte Katastrophen, Anzeichen, dass der Klimawandel nicht einfach als Fehlbeurteilungen von Wissenschaftlern abgetan werden kann, starke Fluktuationen auf den Rohstoffmärkten auch für Nahrungsmittel tragen das ihre dazu bei. Der Begriff Ernährungssouveränität ist in die politische Diskussion aufgenommen worden. Tendenzen zur Rückkehr zu offenem oder verdecktem Protektionismus können nicht mehr übersehen werden. Vor diesem Hintergrund ist es dem Schweizerischen Bauernverband (SBV) gelungen über die SVP hinaus politische Kräfte zu mobilisieren, um die Weiterführung der Reform der Agrarpolitik zu verhindern. Es wird nicht nur das Agrarabkommen mit der EU (FHAL) abgelehnt, sondern auch die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ) und die Agrarpolitik für die Jahre 2014 – 2017 (AP 14-17) werden in Frage gestellt.

Keine Alternativen zum Agrarabkommen mit der EU

Die Forderung der SVP nach Abbruch der Verhandlungen mit der EU ist unabhängig vom Wahljahr nachvollziehbar. Sie entspricht konsequent ihrer Ablehnung von allem, was mit Europa in Zusammenhang gebracht werden kann. Eine Rückkehr mit ihr und ihrem Vizepräsidenten Blocher, als Präsident des SBV, zum „Plan Wahlen“, kann aber kaum von einer Mehrheit des Parlamentes als zukunftsträchtige Alternative betrachtet werden.

Dagegen weniger nachvollziehbar ist die Forderung nach einem Unterbruch der Verhandlungen bis zu einem allfälligen Abschluss der Doha-Runde. Dies im Wesentlichen aus zwei Gründen: Zum ersten aus verhandlungstechnischer Sicht. Für allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt kommende Verhandlungen wird die schweizerische Position durch ein solches Vorgehen eindeutig geschwächt. Sollten, und damit zum zweiten Grund, die WTO Verhandlungen scheitern, werden vermehrt bilaterale Freihandelsabkommen mit aussereuropäischen Staaten abgeschlossen, die letztlich die gleichen Auswirkungen für die schweizerische Landwirtschaft haben wie ein Abschluss der Doha-Runde. Gegenüber einem Agrarabkommen mit der EU blieben die Möglichkeiten zur Kostensenkung und die Ausnützung neuer Marktzutritte für die Landwirtschaft bescheiden. Vor- und nachgelagerte Bereiche würden einmal mehr nicht in den notwendigen Anpassungsprozess mit einbezogen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Ernährungsbranche nicht verbessert. Der Verlust von Marktanteilen für die Landwirtschaft würde unausweichlich. Der Abschluss des Agrarabkommens mit der EU ist unabhängig vom Ausgang der Doha-Runde notwendig. Auch aus Sicht der Ernährungssouveränität. Weltweit stehen heute im Durchschnitt 20 Aren Ackerland pro Einwohner zur Verfügung. In der Schweiz sind es 6, in der EU gut 40 Aren. Wem es wirklich um die Sicherung der Versorgung bei knapper werdendem Angebot geht, kann nicht gegen das Agrarabkommen mit der EU sein. Als logischer und konsequenter Schritt in der laufenden Agrarreform, nicht nur im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, sondern speziell einer produzierenden Landwirtschaft.

Es bleibt nur zu hoffen, dass auch im Wahljahr wenigstens die Damen und Herren Vertreter der Stände (und nicht der Parteien) den nötigen Abstand waren können und den laufenden, erfolgreichen Reformprozess nicht aufhalten oder gar rückgängig machen wollen.



27.5.2011, Hans Burger